Prüfungsangelegenheiten
Auf der Seite Prüfungsangelegenheiten finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.
Durchschnittsnote | Ranking
Durchschnittsnotenbescheinigung für Bachelorstudierende
Voraussetzungen:
- Sie müssen im Hauptstudium Ihres Studienganges eingestuft sein und mindestens ein Modul vollständig erbracht haben, nur dann macht die Bescheinigung sinn bzw. wird etwas gerechnet.
- Nur vollständig erbrachte Module gehen in die Berechnung ein. Module, deren Status noch PV (Prüfung vorhanden) ist, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
- Das Praktische Studiensemester (PSS) muss erfolgreich absolviert und im Notenportal eingetragen sein (sollte dies nicht der Fall sein, bitte die Eintragung in Ihrem Studiengang abklären lassen)
- Eine Bearbeitung kann aufgrund der Vielzahl der Anfragen nur noch erfolgen, wenn im Betreff der Mail zuerst Ihr
- Studiengang und
- Matrikelnummer und das
- Studiensemester (muss > 2 sein) angegeben sind!!
Danke für Ihr Verständnis!!!
Anleitung:
- Die Berechnung der aktuellen Durchschnittsnote kann aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsordnungen und der Zuordnung der Wahlpflichtfächer nicht automatisch erfolgen.
- Daher beantragen Sie die Generierung der Durchschnittsnote bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin kurz per Mail (ist ist kein besonderer Antrag oder ein bestimmtes Formular notwendig)
- Sobald in Ihrem Notenportal die Prüfungsnummer 80000 erstmalig erscheint oder aktualisiert ist, können Sie sich die Bescheinigung in Ihrem Portal Studienangelegenheiten aufrufen und/oder drucken. Das Semester muss das aktuelle sein, sonst steht bei den ECTS-Punkten und Note "0".
- Sie können die Bescheinigung unter Studiumsverwaltung | Studienbescheinigungen | Bescheinigung aktuelle Durchschnittsnote in deutscher und englischer Sprache herunterladen.
Durchschnittsnotenbescheinigung für Masterstudierende
Voraussetzungen:
- Nur vollständig erbrachte Module gehen in die Berechnung ein. Module, deren Status noch PV (Prüfung vorhanden) ist, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
- Mindestens ein Modul muss vollständig erbracht sein, da sonst keine Berechnung erfolgt.
- Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn im Betreff der Mail zuerst Ihr
- Studiengang und
- Matrikelnummer und das
- Studiensemester angegeben sind!!
Danke für Ihr Verständnis!!!
Anleitung:
- Die Berechnung der aktuellen Durchschnittsnote kann aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsordnungen und der Zuordnung der Wahlpflichtfächer nicht automatisch erfolgen.
- Daher beantragen Sie die Generierung der Durchschnittsnote bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin kurz per Mail bei:
- Sobald in Ihrem Notenportal die Prüfungsnummer 80000 erstmalig erscheint oder aktualisiert ist, können Sie sich die Bescheinigung in Ihrem Portal Studienangelegenheiten aufrufen und/oder drucken. Das Semester muss das aktuelle sein, sonst steht bei den ECTS-Punkten und Note "0"..
- Sie können die Bescheinigung unter Studiumsverwaltung | Studienbescheinigungen | Bescheinigung aktuelle Durchschnittsnote in deutscher und englischer Sprache herunterladen.
Ranking
- Eine Bestätigung für Stipendiaten, ob Ihre Leistungen zu den x% Besten Ihres Jahrgangs gehören, ist grundsätzlich erst nach Abschluss des Studiums auf Anfrage möglich.
- Während des Studiums ist dies aus technischen Gründen nicht möglich.
- Für weitere Informationen wenden Sie sich per Mail an das Zentrale Prüfungsamt.