Prüfungsangelegenheiten

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    Durchschnittsnote | Ranking

    Durchschnittsnotenbescheinigung für Bachelorstudierende

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen im Hauptstudium Ihres Studienganges eingestuft sein und mindestens ein Modul vollständig erbracht haben, nur dann macht die Bescheinigung sinn bzw. wird etwas gerechnet.
    • Nur vollständig erbrachte Module gehen in die Berechnung ein. Module, deren Status noch PV (Prüfung vorhanden) ist, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
    • Das Praktische Studiensemester (PSS) muss erfolgreich absolviert und im Notenportal eingetragen sein (sollte dies nicht der Fall sein, bitte die Eintragung in Ihrem Studiengang abklären lassen)
    • Eine Bearbeitung kann aufgrund der Vielzahl der Anfragen nur noch erfolgen, wenn im Betreff der Mail zuerst Ihr
      • Studiengang und
      • Matrikelnummer und das
      • Studiensemester (muss > 2 sein) angegeben sind!!

    Danke für Ihr Verständnis!!!

    Anleitung:

     

    Durchschnittsnotenbescheinigung für Masterstudierende

    Voraussetzungen:

    • Nur vollständig erbrachte Module gehen in die Berechnung ein. Module, deren Status noch PV (Prüfung vorhanden) ist, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
    • Mindestens ein Modul muss vollständig erbracht sein, da sonst keine Berechnung erfolgt.
    • Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn im Betreff der Mail zuerst Ihr
      • Studiengang und
      • Matrikelnummer und das
      • Studiensemester angegeben sind!!

    Danke für Ihr Verständnis!!!

     

    Anleitung:

    Ranking

    • Eine Bestätigung für Stipendiaten, ob Ihre Leistungen zu den x% Besten Ihres Jahrgangs gehören, ist grundsätzlich erst nach Abschluss des Studiums auf Anfrage möglich.
    • Während des Studiums ist dies aus technischen Gründen nicht möglich.
    • Für weitere Informationen wenden Sie sich per Mail an das Zentrale Prüfungsamt.